Gegründet am 03.07.2009 und mit Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.09.2009 ist die Fa. AfB, Ausbildungsstätte für Berufkraftfahrer eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach §7 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 BKrFQG und §6 BKrFQV und bildet Sie im Bereich der Weiterbildung (LKW - Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE) nach §4 BKrFQV, in Ladungssicherung, am digitalen Kontrollgerät im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers) als auch zum Gabelstaplerfahrer/in gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 aus.
Wenn die behördliche Zulassung Ihrer Schulungsräume gewährleistet ist schulen wir
auch gerne in Ihrem Hause. Sollte diese nicht vorhanden sein, kümmern wir uns
gerne um die behördliche Zulassung Ihrer Schulungsräume.
Des Weiteren stellen wir uns Ihrem Unternehmen als externer Verkehrsleiter zur Verfügung und übernehmen die entsprechenden Aufgaben, laut gesetzlicher Definition, des Verkehrsleiters (vgl. Artikel 4 Absatz 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1071/2009).