gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
und DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
„Allgemeine Ausbildung“
Vorteile:
Hintergrund:
Der Umgang mit dem Gabelstapler erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich. Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe (m/w):
Alle Mitarbeiter, die einen Gabelstapler fahren bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzung:
Inhalte:
Theorie und Praxis nach dem DGUV Grundsatz 308-001
Dauer:
2 Tage (Seminare für Teilnehmer ohne Praxiserfahrung)
1 Tag (Seminare für Teilnehmer mit mind. 10 Fahrstunden Praxiserfahrung)
Abschluss:
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge
Zusatzinformation:
Eine persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.