Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in

gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
und DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)

„Allgemeine Ausbildung“

Vorteile:

  • Erweiterung der Fachkompetenz
  • Bessere Fahrtechnik hilft Schäden und Kosten zu vermeiden
  • Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
  • geringer Kostenaufwand

Hintergrund:

Der Umgang mit dem Gabelstapler erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich. Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Zielgruppe (m/w):

Alle Mitarbeiter, die einen Gabelstapler fahren bzw. dies zukünftig beabsichtigen.

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre.
  • gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.

 

Inhalte:

Theorie und Praxis nach dem DGUV Grundsatz 308-001

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln – Verkehrswege
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

Dauer:

2 Tage (Seminare für Teilnehmer ohne Praxiserfahrung)

1 Tag (Seminare für Teilnehmer mit mind. 10 Fahrstunden Praxiserfahrung)

 

Abschluss:

Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge

 

Zusatzinformation:

Eine persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.

Druckversion | Sitemap
© AfB, Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer