Jährliche Unterweisung von                   

                    Flurförderzeugführer/innen

gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
und DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
und DGUV Regel 100-001 (ehemals BGV A1)

Vorteile:

  • Erweiterung der Fachkompetenz
  • Bessere Fahrtechnik hilft Schäden und Kosten zu vermeiden
  • Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
  • geringer Kostenaufwand

Hintergrund:

Die Unterweisung von Flurförderzeugführer/innen  soll vor  Arbeitsaufnahme erfolgen.
Darüber hinaus muss die Unterweisung für Flurförderzeugführer erforderlichenfalls wiederholt werden, jedoch ist sie mindestens einmal jährlich notwendig. Eine Dokumentation hiervon muss erfolgen.

Zielgruppe (m/w):

Alle Mitarbeiter, die Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Kommissioniergeräte, Wagen und Schlepper usw. fahren bzw. dies zukünftig beabsichtigen.

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre.
  • gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.

Inhalte:

Theorie und Praxis nach dem DGUV Grundsatz 308-001

  • Einführung/Betriebsbelange
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Flurförderzeugen
  • Musterbetriebsanweisung
  • Sicherheitszeichen
  • Haftung des Flurförderzeugführers
  • Praktische Übungen am Flurförderzeug

Dauer:

 ½ Tag

 

Abschluss:

Teilnahmebestätigung

 

Pauschale bis 10 Teilnehmer:

Netto: 499,00 €

Brutto: 578,84 €

 

Zusatzleistungen:

Teilnehmerunterlagen sind im Preis enthalten.

 

Zusatzinformation:

Eine persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.

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