Wir stellen uns Ihrem Unternehmen als externer Verkehrsleiter zur Verfügung und übernehmen die entsprechenden Aufgaben, laut gesetzlicher
Definition,
des Verkehrsleiters.
In diesem Vertrag zwischen uns als externem Verkehrsleiter und Ihnen, dem Unternehmen, für das wir die Verkehrsgeschäfte leiten dürfen, sind die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter geregelt. Die EU-Verordnung macht genaue Vorgaben, welche Aufgaben Gegenstand der vertraglichen Regelung sein müssen.
Zu den zwingend zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere
(vgl. Artikel 4 Absatz 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1071/2009):
Wir freuen uns auf diese Zusammenarbeit.